eurotape

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurotape Media Services GmbH  (nachfolgend Eurotape)

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Eurotape und sind allein für den Inhalt der Verträge mit dem Auftraggeber maßgeblich. Abweichende Regelungen und insbesondere abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie von Eurotape schriftlich bestätigt werden.

 

2. Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Geschäfte des Auftraggebers, die nach dem 1. Geschäft, das unter diesen Bedingungen abgewickelt worden ist, getätigt werden. Änderungen dieser Bedingungen haben nach Zugang beim Auftraggeber Geltung.

 

II. Vertragsschluss

 

Angebote von Eurotape sind freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine Auftragsbestätigung von Eurotape oder durch Annahme eines Angebots des Auftraggeber durch Eurotape zustande. Wird eine vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistung von Eurotape erbracht, ohne dass diesem vorher die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahmeerklärung des Angebots durch die Eurotape zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Leistung zu diesen Geschäftsbedingungen zustande.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen

 

1. Unsere Preise gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.

 

2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet.

 

3. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

4. Wechsel können nur mit unserer vorherigen Zustimmung gegeben werden. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein Skontoabzug ist bei Zahlung mit Wechsel ausgeschlossen.

 

5. Rechnungen sind innerhalb von zwanzig Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen, sofern im Einzelfall keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.

 

6. Wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät oder ein von ihm ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept nicht eingelöst wird oder sonstige Tatsachen bekannt werden, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ergibt oder aus anderen Gründen erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers bestehen, ist Eurotape berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Rechnungen zu fordern, auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben worden sind und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen oder vorbehaltlich der Eurotape sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Frist zurückzutreten. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, die Geltendmachung der obigen Rechte durch Stellung einer angemessenen Sicherheit abzuwenden.

 

7. Die voranstehend genannten Rechte stehen Eurotape auch zu, wenn über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder ein entsprechender Antrag mangels Masse abgelehnt wird, wenn das Unternehmen des Auftraggebers aufgelöst wird oder wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Teile des Vermögens des Auftraggebers eingeleitet werden.

 

8. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Auftraggeber nur dann, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis begründet ist. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen Gegenforderungen möglich, bzw. solchen, die

rechtskräftig festgestellt worden sind. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, aufgrund ausstehender Gutschriften Zahlungen zurückzubehalten.

 

9. Glassmaster und Stamper verbleiben in unserem Eigentum, auch wenn der Auftraggeber die Herstellungskosten trägt. Wir sind zur Herausgabe der Stamper und Glasmaster nicht verpflichtet. Wir bewahren sie für einen Zeitraum von sechs Monaten auf, es sei denn, der Auftraggeber hat seinen gegenteiligen Wunsch ausdrücklich und schriftlich mitgeteilt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist behält Eurotape es sich vor, die Glassmaster und Stamper zu vernichten.

 

IV. Fristen und Liefertermine

 

1. Eurotape ist bemüht, Liefertermine einzuhalten, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis Ablauf der Lieferfrist zum Versand bereitgestellt und die Eurotape die Bereitschaft zum Versand dem Auftraggeber mitgeteilt hat.

 

2. Falls die Einhaltung einer Lieferfrist durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Einwirkungsbereichs von Eurotape liegen und die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns abgewendet werden können, so insbesondere in Fällen höherer Gewalt, verlängert sich der Liefertermin um die Dauer der Behinderung, es sei denn, es wird Eurotape unmöglich, die Lieferung durchzuführen. Höhere Gewalt sind insbesondere Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser u.ä. Umstände, der Ausfall von Produktionsanlagen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeit, gleichgültig, ob diese Umstände bei Eurotape oder bei Dienstleitern und Lieferanten von Eurotape eintreten. Im Falle einer derartigen Verlängerung des Liefertermins kann der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bei endgültiger Unmöglichkeit oder bei Unvermögen aus den voranstehend genannten Gründen wird Eurotape von den Leistungsverpflichtungen befreit.

 

3. Der Auftraggeber kann nach Setzen einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, falls Eurotape die Nichteinhaltung eines Liefertermins bzw. die Unmöglichkeit einer Leistung zu vertreten hat. Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf alle Leistungen, die bei Fristablauf nicht versandbereit vorliegen.

 

 V. Versendung und Verpackung

 

1. Der Versand erfolgt ab Werk. Eurotape ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Auftraggeber trägt ab Versendung und auch bei Rücksendungen die Versandgefahr. Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. Eurotape ist berechtigt, die Versendungen per Nachnahme auszuführen.

 

2. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Eurotape nimmt Verpackungen nicht zurück.

 

VI. Aufbewahrung und Versicherung von Bild- und Tonträgern

 

1. Auf die Dauer der jeweiligen Bearbeitungsaufträge werden Eurotape übergebene Bild- und Tonträger unentgeltlich, längstens während 6 Monaten, aufbewahrt. Es bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern Eurotape Materialien länger als 6 Monate aufbewahren soll.

 

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eurotape übergebenen Materialien angemessen zu versichern und auf Anforderung seitens Eurotape . eine Kopie des Versicherungsscheines auszuhändigen.

 

3. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Eurotape Bild- und Tonträger und sonstige Gegenstände für ihn nach der Bearbeitung, sofern Eurotape einen entsprechenden Auftrag übernommen haben, in Sammellagern verwahren. Darin erfolgt keine getrennte Aufbewahrung von Original- und Zweitmaterial. Sämtliche Eurotape zur Aufbewahrung übergebenen Materialien werden ohne Überprüfung in dem Zustand übernommen, den sie bei der Übergabe haben.

 

4. Eurotape ist nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen befugt, übergebene Materialien einem Dritten zur Aufbewahrung zu geben. Ebenso ist Eurotape berechtigt, das Material dem Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung und nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzusenden. Falls die Benachrichtigung des Auftraggebers deshalb nicht möglich ist, da sie als unzustellbar zurückkommt, können wir einen Monat nach Ablauf einer öffentlichen Zustellung das eingelagerte Material für den Auftraggeber als Altmaterial verkaufen, öffentlich versteigern lassen oder auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers vernichten. Unberührt davon bleiben unsere Zurückbehaltungsrechte.

 

5. Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, das eingelagerte Material dem Inhaber einer vom Auftraggeber ausgestellten Empfangsbestätigung ohne Prüfung der Legitimation schuldbefreiend herauszugeben oder die Aushändigung von einem gesonderten Nachweis der Berechtigung abhängig zu machen.

 

6. Die Vergütung für die Aufbewahrung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste der Eurotape. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, spätestens am 10. Tag eines Monats zur Zahlung fällig. Angefangene Monate werden als voller Monat berechnet. Eurotape behält sich vor, Sonderkosten, wie Kosten für Sortierarbeiten, Heraussuchen von Teilen der hinterlegten Ware, Inventurlisten usw. extra in Rechnung zu stellen

VII Eigentumsvorbehalt

 

Die Lieferung der Bild- und Tonträger sowie von sonstigen Materialien und von Eurotape erbrachten Arbeiten erfolgt unter Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB. Dieser Eigentumsvorbehalt wird wie folgt erweitert:

 

1. Sämtliche von Eurotape gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, d.h. auch bis zum Zeitpunkt der Einlösung von in Zahlung gegebenen Wechseln und Schecks, das Eigentum von Eurotape.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware zu neuen Sachen. Die Verarbeitung erfolgt durch den Auftraggeber für uns. Bei einer Verarbeitung mit Materialien, die nicht Eurotape an den Auftraggeber geliefert wurden, steht Eurotape das Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wertverhältnis unserer Materialien zu den dritten Materialien zu. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware gemäß diesen Bestimmungen.

 

3. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu verpfänden und zur Sicherheit zu übereignen. Er wird uns sofort verständigen, sofern Dritte Pfändungen in die Vorbehaltsware betreiben. Der Auftraggeber übernimmt Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen derartige Pfändungen entstehen.

 

4. Der Auftraggeber tritt sämtliche Forderungen ab, die er im Falle der Veräußerung von Eigentumsvorbehalten dritten Erwerbern gegenüber hat und zwar mit allen Nebenrechten in Höhe des Anspruches von Eurotape gegen den Auftraggeber.Eurotape nimmt diese Abtretung hiermit an. Sofern im Zusammenhang mit dieser Abtretung Eurotape Interventionskosten entstehen, tragt diese der Auftraggeber. Der Auftraggeber wird Zahlungen (auf die abgetretene Forderung) treuhänderisch für Eurotape vereinnahmen und ohne Abzug an Eurotape weiterleiten. Diese Ermächtigung ist jederzeit frei widerrufbar. Im Falle des Verkaufs von Vorbehaltsware durch den Auftraggeber zusammen mit dritten Waren wird die dabei entstehende Kaufpreisforderung in Höhe des Werts der Vorbehaltsware abgetreten.

 

VIII. Sicherungsübereignung, Einräumung von Nutzungsrechten, Sicherungsabtretung

 

Der Auftraggeber räumt ferner - soweit ihm die nachstehend beschriebenen Rechte zustehen und er diese weiterübertragen kann - zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und Eurotape bestehender oder noch entstehender Forderungen bis zur vollständigen Tilgung (volle Bareinlösung von Wechseln und Schecks) folgende Sicherungsrechte ein:

 

1. Der Auftraggeber übereignet Eurotape alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung in unseren Besitz übergebenen Gegenstände, einschließlich etwaiger Anwartschaftsrechte des Auftraggebers an diesen Gegenständen.

 

2. Zugleich mit der Auftragserteilung überträgt der Auftraggeber Eurotape die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an sämtlichen musikalischen Werken und Filmwerken sowie den Laufbildern, auf die sich sein Auftrag bezieht. Die Nutzungsrechte beziehen sich auf sämtliche filmische und audiovisuelle Verfahren in allen Formaten. Der Auftraggeber wird von Eurotape - frei widerrufbar - zur Nutzung ermächtigt.

Soweit Rechte Dritter im Zusammenhang mit den Aufträgen bestehen oder noch entstehen werden, tritt der Auftraggeber Eurotape etwaige Erwerbsrechte an diesen Rechten ab. Ebenso tritt der Auftraggeber Eurotape alle gegenwärtigen und noch entstehenden Forderungen ab, die ihm im Zusammenhang mit der von Eurotape widerrufbaren Ausübung der Nutzungsrechte Dritten gegenüber (Verleiher, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Filmtheater etc.) zustehen. Die Abtretung umfaßt auch Saldoforderungen des Auftraggebers an Dritte. Der Auftraggeber ist - frei widerrufbar - zur Einziehung seiner Forderungen diesen Dritten gegenüber befugt.

 

3. Der Auftraggeber wird Eurotape unverzüglich mitteilen, sofern Veränderungen an den uns zur Sicherung übertragenen Rechten, Gegenständen und abgetretenen Forderungen in tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung entstehen. Er ist verpflichtet, einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der steuerberatenden Berufe Einsicht in seine Geschäftsunterlagen zu gewähren, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und vollständig nachkommt.

 

IX. Mängelrügen, Verjährung

 

1. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Waren geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung solcher Mängel unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Waren geltend zu machen.Die vorgenannten Rügefristen gelten nicht, soweit Eurotape einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Daneben verjähren Mängelansprüche nach einem Jahr. Bei offensichtlichen Mängeln beginnt die Verjährung mit der Ablieferung der Ware an den Auftraggeber, bei nicht offensichtlichen Mängeln mit der Entdeckung des Mangels.

 

2. Die Beurteilung von kreativen Dienstleistungen wie Colourmatching, Graphik-Design, Retusche- und Korrekturarbeiten u. ä. ist subjektiv und unterscheidet sich von Person zu Person. Sofern es kein Briefing seitens des Auftraggebers gibt, das bestimmte Inhalte, Looks oder anderes definiert, obliegt die fachgerechte Ausführung dem Ermessen und der Erfahrung von Eurotape. Ein daraus resultierendes Nichtgefallen stellt keinen Mangel dar.

 

3. Der Auftraggeber kann von Eurotape Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber Eurotape eine angemessene Frist zu gewähren. Die Mängelhaftung erlischt, wenn der Auftraggeber selbst ohne schriftliche Zustimmung seitens Eurotape Besserungsarbeiten vornimmt und/oder vornehmen läßt. Sofern Eurotape nicht in der Lage ist, die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung durchzuführen, kann der Auftraggeber die Vergütung im gesetzlich zulässigen Rahmen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

X. Haftung

 

1. Bei von Eurotape schuldhaft verursachten Verlusten und Beschädigungen der Eurotape zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich unsere Haftung auf die Wiederherstellung oder Ersetzung der Materialien durch Eurotape. Falls Eurotape nicht in der Lage ist, bei Eurotape die Materialien wieder herzustellen und zu ersetzen, so beschränkt sich die Haftung durch Eurotape auf den Wert der verlorengegangenen oder beschädigten Trägermaterialien.

 

2. In allen sonstigen Fällen, so auch im Falle der Eurotape zur Aufbewahrung übergebener Materialien sowie bei Schadenersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch bei solchen, die trotz voranstehender Ziffer 1 geltend gemacht werden - wird jedwede Haftung für leichte Fahrlässigkeit einschließlich eigenen Verschuldens, Organverschuldens und dem Verschulden von Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist die Haftung auch für grobes Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. In keinem Falle haften Eurotape, sofern die Haftung und/oder die Schadenersatzansprüche aufgrund höherer Gewalt, wie Streiks, Aussperrung auch bei Lieferanten, und in ähnlichen Fällen (vgl. Definition aus IV.2) beruht.

 

XI. Gewähr

 

Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr bezüglich der von ihm an Eurotape übergebenen und/oder übertragenen Gegenstände und Rechte. Desweiteren versichert der Auftraggeber, zu sämtlichen Aufträgen und sonstigen Rechtsgeschäften befugt zu sein. Insbesondere versichert er, dass "GEMA-Rechte" und sonstige Rechte Dritter gewahrt sind und der Auftragserteilung keine allgemein gültigen Bestimmungen oder behördlichen Maßnahmen entgegenstehen. Er stellt Eurotape insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

XII. Allgemeine Bestimmungen

 

1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche zwischen Eurotape und dem Auftraggeber ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen zu Vollkaufleuten ist nach Wahl durch Eurotape das Amts- oder Landgericht Berlin, das Amts- oder Landgericht München oder das für den Auftraggeber zuständige Amts- oder Landgericht.

 

2. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um denselben wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

 

Die voranstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung ab 01.05.2011.

 

Mai 2011

Eurotape Media Services GmbH - Buckower Chaussee 134 - 12277 Berlin - Telefon: 030-742 07 0
HR: AG Berlin - HRB 54392 - Ust-Id-Nr.  DE 172834936
Commerzbank Berlin AG - BLZ 100 400 00 - Konto 2131415 - Postbank Berlin - BLZ 100 100 10 - Konto 52101100

Hier können Sie die AGB der Firma Eurotape Media Services GmbH als PDF downloaden:

AGBs_Mai_2011 AGBs_Mai_2011 18.05.2011 | 77,7 kB